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CBAM auch für Schweizer Unternehmen relevant

Auf Importe bestimmter Waren in die EU gilt seit vergangenem Herbst das CO2-Grenzausgleichsystem CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism). Mit diesem will die EU unter anderem verhindern, dass der CO2-Ausstoss ins Ausland verlagert wird. Auch Schweizer Unternehmen sind von der Regelung betroffen.

Angenommen, eine Schweizer Firma erwirbt von einem Unternehmen in Asien Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Elektrizität oder Wasserstoff und veräussert das importierte Gut an ein Unternehmen in der EU. Seit vergangenem Herbst muss die betroffene Firma einen CBAM-Bericht einreichen. Und ab dem 1. Januar 2026 ist sie zusätzlich verpflichtet, CBAM-Zertifikate zu erwerben.

Dies wegen des CO2-Grenzausgleichssystems CBAM, das die EU per 1. Oktober 2023 eingeführt hat. Die Regelung soll eine CO2-Verlagerung ins Ausland (carbon leakage) unterbinden, aber auch gleich lange Spiesse im internationalen Wettbewerb schaffen. Zurzeit fallen nämlich rund 11 000 Herstellerbetriebe der vom CBAM betroffenen Rohmaterialien unter das Europäische Emissionshandelssystem (EHS). Für sie gelten teils strengere Regeln als für Betriebe, die nicht in der EU angesiedelt sind. Durch die zusätzliche CO2-Abgabe soll der nationale Markt wettbewerbsfähig bleiben. Vom CBAM befreit sind Sendungen, die einen Wert von 150 Euro nicht übersteigen.

Die EU hat eine Leitlinie für EU-Importeure und ein E-Learning in englischer Sprache publiziert. Darin wird der CBAM detailliert erklärt.

Weitere Informationen

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) kritisiert in ihrer Evaluation der CO2-Abgabebefreiung für Unternehmen mit Verminderungsverpflichtung unter anderem, dass die Einsparungen der von der CO2-Abgabe befreiten Unternehmen zu niedrig seien. Ein weiterer Kritikpunkt: Die Transparenz bei den Kosten der Energieagenturen und -beratenden sei ungenügend. Und: Die EFK stört sich an der geltenden Auslagerungspraxis, also dass die Energieagenturen ihre Beratungstätigkeit an Drittfirmen auslagern dürfen.

Die EFK fordert in der Evaluation, dass Massnahmen zur Verbesserung der Governance ergriffen werden, konkret dass die heutige Auslagerungspraxis abgeschafft wird. Auch soll die Aufsicht über die Energieagenturen und ‑beratenden verstärkt werden.

Ziele sind vom Bund reguliert und kontrolliert

Die Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) nimmt die Kritik und Forderungen der EFK erstaunt zur Kenntnis. Was die Verminderungsverpflichtungen betrifft, hält die EnAW fest, dass sie vom Bund beauftragt wurde, diese Verpflichtungen umzusetzen. Die Umsetzung dieses Mandats ist reguliert und unter anderem an die Bedingung geknüpft, dass nur wirtschaftliche Massnahmen im Zielvorschlag erfasst werden dürfen. Unter anderem wollte man damit auch den «Werkplatz Schweiz» schützen und verhindern, dass Unternehmen ins Ausland abwandern. Alle Ziele werden vom Bund geprüft und auditiert. Für hehre, weitergehende Ziele hat die EnAW die beiden Angebote «Roadmap zur Dekarbonisierung» und «Ressourceneffizienz» entwickelt, welche ein Netto-Null-Ziel anstreben – aber auf freiwilliger Basis.

EFK vergleicht nicht vergleichbare Zahlen

In ihrer Kritik zu den CO2-Einsparungen durch die Unternehmen vergleicht die EFK in ihrem Bericht die effektiv erreichten Einsparungen der befreiten Unternehmen mit den Einsparungen der gesamten Industrie inklusive Reduktion durch Unternehmens-Schliessungen. Allein die Schliessung einer der Tamoil-Raffinerie in Collombey 2016 hat zu einer Reduktion von ca. 640 000 Tonnen CO2 resp. ca. 6.4 % des CO2-Austosses der Industrie in einem Jahr geführt. Auch zwei sehr grosse Papierfabriken und viele andere Unternehmen wurden in dieser Zeit aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen. Diese Betriebe waren im EHS-System eingebunden und nicht in der Vergleichsgruppe der untersuchten abgabebefreiten Unternehmen. Würde man das beim Ergebnis entsprechend auskorrigieren, wäre die Ersparnis bei den von der Abgabe befreiten Firmen viel höher als im Rest der Industrie. Der Vergleich ist also methodisch falsch.

EnAW-Beraterinnen und -Berater unabhängig zertifiziert

In Bezug auf die Governance weist die EnAW darauf hin, dass sie dem Bund, sprich dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) und dem Bundesamt für Energie (BFE), jederzeit alle geforderten Angaben und Erklärungen zu Finanzzahlen geliefert hat. Überdies wurden jedes Jahr Betriebsrechnungen und Budgets vom Bund abgenommen. Den Vorwurf der Intransparenz weist die EnAW zurück.

Zur Auslagerungspraxis: Diese ist, wie im Übrigen auch die EFK in ihrem Bericht schreibt, explizit erlaubt. Zudem ermöglicht sie es, externe Ingenieurbüros zu beauftragen, womit die EnAW eine unabhängige, fachlich bestmögliche Beratung und eine höhere Flexibilität bei der Abdeckung von Arbeitsspitzen gewährleisten kann. Alle EnAW-Beraterinnen und -Berater sind von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle zertifiziert, damit ein hoher Qualitätsstandard gewährt werden kann. Auch die Zufriedenheit der Unternehmen, die, wie die EFK in ihrem Bericht schreibt, gemäss Umfragen bei sehr hohen 95 Prozent liegt, bestätigt, dass die Auslagerungspraxis von der Wirtschaft geschätzt wird.

Vertrauen, von der die Umwelt profitiert

Die EnAW erinnert daran, dass die Unternehmen unseren EnAW-Beraterinnen und -Berater Zugang zu äusserst sensiblen Daten und sogar Geschäftsgeheimnissen gewähren. Das Vertrauen, das die Unternehmen den Energieberatenden entgegenbringt, hat die EnAW während ihres über 20-jährigen Bestehens sorgsam aufgebaut. Diese Beziehungen und auch das Vertrauen in die Fachexpertise der EnAW-Beraterinnen und -Berater führt dazu, dass Unternehmen teils kostspielige Massnahmen getätigt haben, um ihre Emissionen zu reduzieren und ihre Energieeffizienz zu steigern. Massnahmen, die schliesslich der Umwelt zugutekommen.

Die Wechselwirkungen zwischen den Spannungsfeldern des Energietrilemmas sind spürbarer denn je. Gleichzeitig nehmen externe Abhängigkeiten von Energie und Rohstoffen zu und globale Lieferketten werden zunehmend fragiler. Höchste Zeit, um uns auf unsere Stärken zu besinnen. 

Die politische und gesellschaftliche Debatte über mehr Versorgungssicherheit ist in vollem Gang. Lange haben dabei vor allem inländische Energiepolitikthemen dominiert. Schaffen wir rechtzeitig den benötigten Zubau neuer erneuerbaren Energien für mehr Winterstrom und als Ersatz für die wegfallenden Kernkraftwerke? Wie entwickelt sich das Energietrilemma zwischen Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit?  
 

Heute sind wir zusätzlich mit Verschiebungen in den globalen Energieversorgungsketten konfrontiert. Der russische Überfall auf die Ukraine hat die geopolitische Ordnung aufgebrochen. Unser Energietrilemma akzentuiert sich: In einer Phase, in welcher eigentlich wesentliche Weichen für die Umsetzung mittel- und langfristiger Dekarbonisierungsstrategien gestellt werden müssten, sind wir gezwungen, den Fokus auf die kurzfristige Sicherung unserer importabhängigen, fossilen Energieversorgung zu richten. Und die Energiepreise? Wen wundert’s, die steigen. Ist ja auch Strategie, wenn Energie zum Spielball für Geopolitik wird. Die Reaktionen darauf treiben nun aber in vielen EU-Staaten seltsame industriepolitische Blüten. Die neuen, länderspezifischen Subventionen sind Gift für die energieintensive Schweizer Industrie. Statt zur Lösung des Energie- und Ressourcen-Problems beizutragen, haben sie nun selbst ein existenzielles Standortproblem. Eine Lösung ist hier leider noch nicht in Sicht. 
 

Zurück zum Trilemma und zur Geopolitik. Die Transformation des Energieversorgungssystems ist ohne Zweifel integraler Bestandteil der europäischen sicherheitspolitischen Zeitenwende. Dieser Umbau stellt uns aber vor ein neues Dilemma zwischen Energieunabhängigkeit und Versorgungsrisiken. Seit 2011 führt die EU eine Liste mit kritischen Rohstoffen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und des Schadenspotenzials bei gestörten Lieferketten als kritisch eingestuft werden. Diese Liste wird von Jahr zu Jahr länger. 
 

Wagen wir die Flucht nach vorn. Durch die Diversifizierung unserer Bezugsquellen und die Zusammenarbeit mit strategischen Partnern müssen wir sicherstellen, dass unsere Industrie ausreichend und zu wettbewerbsfähigen Preisen mit Energie und Rohstoffen versorgt wird. Mit den richtigen Rahmenbedingungen, die wir grösstenteils selbst gestalten können, muss die Attraktivität des Forschungs- und Produktionsstandorts Schweiz nicht nur gehalten, sondern verbessert werden. Wenn die Schweizer Tech-Industrie auch in Zukunft einen Innovationsvorsprung halten kann, sind wir es, die mit vielen unverzichtbaren Hightech-Produkten zur Lösung der grössten globalen Herausforderungen beitragen. Damit stellen wir unseren Abhängigkeiten Massgebendes entgegen. 

 

Über den Autor

Philipp Bregy ist Ressortleiter Energie bei Swissmem, dem Verband für KMU und Grossfirmen der Schweizer Tech-Industrie. 

 

WEITERE INFORMATIONEN

Energie ist keine «commodity» mehr. Krieg und Klimawandel haben die Spielregeln des Marktes grundlegend verändert. Unternehmen müssen deshalb ihre Versorgung neu denken. 

Seit Jahren ist das energiepolitische Mantra der Wirtschaft sehr einfach: Sauber, preisgünstig und ausreichend vorhanden muss die Energie sein, damit der Werk- und Arbeitsplatz Schweiz attraktiv bleibt. Der Weg zu diesem Ziel ist jedoch holprig und in jüngster Vergangenheit hat sich die Zahl der Schlaglöcher markant erhöht: Der Stillstand in der Europapolitik gefährdet unseren Anschluss ans Europäische Stromnetz und wird Winterimporte künftig erschweren. Derweil bauen wir im Inland auch nicht genügend schnell Winterstrom zu und gewährleisten noch keine ausreichende Stromproduktion für Netto-Null 2050. Um die ambitionierten Ziele zu erreichen, müssten wir die Stromproduktion jedoch bis 2050 in etwa verdoppeln – eine Herkulesaufgabe! Zu allem anderen pflügen unsere Nachbarländer seit dem russischen Angriff auf die Ukraine auch noch die Energiemärkte um – Subventionen und Industriepolitik sollen die Turbulenzen abfedern. Unter diesen Voraussetzungen sind fachlichen und politischen Diskussionen um die Energiezukunft so komplex und volatil geworden, dass zeitweise auch das Parlament den Überblick verliert. 

Für immer mehr Unternehmen stellt sich die Frage, wie sie auf diese Situation reagieren: Die Energie ist nicht mehr eine commodity, ein Allerweltsprodukt, das «einfach da» ist. Stattdessen wollen neben den Finanz- und Materialflüssen auch die Energieflüsse einer Firma strategisch weitsichtig geplant sein.  

Zwei Schritte können auf diesem Weg besonders relevant sein: 

  1. Verstehen Sie Ihre Situation: Eine saubere Auslegeordnung des eigenen Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen sind der Schlüssel zum Erfolg. Daraus lassen sich Ziele und Erfolgsgrössen ableiten, dank denen Sie überprüfbare Massnahmen ergreifen können. Die EnAW und Standards wie die Science Based Targets initiative (SBTi) leisten hierfür wertvolle Hilfestellungen. 
  1. Denken Sie in Szenarien und sorgen Sie vor: Gewisse Firmen können hohe Energiepreise oder eine drohende Mangellage betrieblich zumindest teilweise abfedern. Andere können das nicht – ihnen droht schon bei geringen Aufschlägen die Schliessung. Flexibilität ist deshalb das Zauberwort. Sie kann entweder durch Betriebsoptimierungen oder gezielte Investitionen erhöht werden. Oder mit glättenden Massnahmen wie langfristige Energielieferverträge oder gar Ko-Investitionen in die Energieproduktion. Auch im absoluten Ernstfall weiss die Wirtschaft sich selbst zu helfen, wie das Kontingenthandelsportal www.mangellage.ch zeigt. 

Wir sind überzeugt – wer seine Emissionen und seine Energieversorgung nicht als «Beigemüse», sondern als zentralen Bestandteil des Geschäftsmodells versteht, wird sich einen strategischen Vorteil sichern.  


Über den Autor

Alexander Keberle ist Mitglied der Geschäftsleitung und Bereichsleiter Umwelt, Energie und Infrastruktur bei economiesuisse, Dachverband der Schweizer Wirtschaft. 

WEITERE INFORMATIONEN

Das Risikomanagement in der Energiebeschaffung wurde bei vielen Unternehmen zur zentralen Bedeutung. Die Ungewissheit über die künftigen Energiepreise sind für die Unternehmen stark herausfordernd. 

Wie gehen Unternehmen mit den volatilen Energiemärkten um? Zu unterschiedlich sind die unternehmensspezifischen Gegebenheiten wie Risikofähigkeit, Planungssicherheit, Energieversorgung oder Marktverhalten, um eine allgemeingültige Antwort zu geben. Der Einkaufszeitpunkt wurde entscheidender denn je. 

Es herrscht Ungewissheit. Wann soll ich kaufen? Noch immer ist Energie sehr teuer, verglichen mit dem Vor-Corona-Niveau. Die Volatilität zeigt in den Energiemärkten ihren freien Lauf. Das Potenzial nach unten ist gross, gegen oben nahezu unendlich, zumindest für eine kurze Zeitdauer. Im Sommer 2022 hat Strom für das 1. Quartal in 2023 über 1000 Euro pro Megawattstunde gekostet. Der Spotmarkt bestimmte anschliessend den Preis auf etwa 145 Euro pro Megawattstunde. Das zeigt die hohe Volatilität, in der sich die Unternehmen behaupten müssen und so nicht selten ihre Einkaufsstrategie dem aktuellen Kontext angepasst haben. 

Der Volatilität kann entgegengewirkt werden, indem beispielsweise Terminprodukte eingesetzt werden, die in vielen kleinen Tranchen über einen längeren Zeitraum eingekauft werden, kombiniert mit Anteilen am Spotmarkt. In einem steigenden Markt haben die teilweise weit im Voraus eingekauften Terminprodukte Ihre Vorteile ausgespielt. Doch wie geht man in einem tendenziell sinkenden Markt vor? Für viele Unternehmen stellt sich der Umgang mit sinkenden Märkten eher schwieriger dar als in steigenden Märkten. Möglicherweise kaufen Unternehmen heute viel zu teure Terminprodukte oder aber der Spotmarkt geht wieder durch die Decke – wir werden es sehen. Im aktuellen Kontext der drohenden Strom- und Gasmangellage sind die Entscheidungen umso schwieriger, da die Volatilitäten in diesem Winter nochmal richtig zunehmen können. Im Gegensatz zum grenznahen Ausland gibt es in der Schweiz gegen oben keine Preisobergrenze oder eine andere Form von finanzieller Unterstützung. 

Je nach Branchen können Strategien zur Anwendung kommen, die ein Mitschwimmen im Markt zum Ziel haben, um Risiken zu minimieren. Es gibt Anzeichen dafür, dass manche Branchen eher zu einer kurzfristigen und andere eher zu einer langfristigen Beschaffung tendieren. Die Risiken beim Versuch, kostengünstigere Energie als die Mitbewerber einzukaufen, sind möglicherweise weitaus höher als die Chance, Produkte kostengünstiger herzustellen. Viele Unternehmen in der Schweiz wären bei zu teuer eingekaufter Energie gezwungen, ganze Produktionsstätten einzustellen. Die Folgekosten sind riesig. In solchen Fällen gibt es Unterstützung durch den Bund in Form der Kurzarbeitsentschädigung im Kontext der aktuellen Energiemarktlage. 

Über den Autor

Sven Erne-Bedford ist Vize-Präsident der IGEB und Head of Energy and Environment der Modelgroup in der Papier- und Kartonindustrie. Die IGEB vertritt die Interessen der Energieintensiven Branche in der Schweiz.  

WEITERE INFORMATIONEN

Damit wir auch den Winter 2023/24 ohne Mangellage meistern können, unterstützt EnergieSchweiz die Unternehmen bei der Umsetzung von unwirtschaftlichen Massnahmen in diversen Bereichen, neuste Förderung betrifft die Umsetzungsbegleitung von Unternehmen mit Zielvereinbarung.

Wenn Sie Projekte zum Energiesparen in Ihrem Betrieb noch nicht umgesetzt haben, die nach den Kriterien der Zielvereinbarung unwirtschaftlich sind und noch nicht umsetzungsreif waren, informieren Sie sich jetzt bei Ihrer EnAW-Beraterin oder Ihrem EnAW-Berater über die neuen Fördermöglichkeiten. Es lohnt sich: Die Beratung für die Umsetzung wird mit 40 bis 50 Prozent von EnergieSchweiz gefördert. Der Maximalbetrag der Unterstützung beträgt pro Massnahme 8000 bis 16 000 Franken. Die Höhe des Betrages orientiert sich einerseits daran, welche Analyse gewählt wird und andererseits, wie viel das Unternehmen selbst für das Projekt geleistet hat. Bei einer Eigenleistung von über 20 Prozent des Beraterhonorars erhöht sich die Beteiligung von 40 auf 50 Prozent.


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