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CBAM auch für Schweizer Unternehmen relevant

Auf Importe bestimmter Waren in die EU gilt seit vergangenem Herbst das CO2-Grenzausgleichsystem CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism). Mit diesem will die EU unter anderem verhindern, dass der CO2-Ausstoss ins Ausland verlagert wird. Auch Schweizer Unternehmen sind von der Regelung betroffen.

Angenommen, eine Schweizer Firma erwirbt von einem Unternehmen in Asien Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Elektrizität oder Wasserstoff und veräussert das importierte Gut an ein Unternehmen in der EU. Seit vergangenem Herbst muss die betroffene Firma einen CBAM-Bericht einreichen. Und ab dem 1. Januar 2026 ist sie zusätzlich verpflichtet, CBAM-Zertifikate zu erwerben.

Dies wegen des CO2-Grenzausgleichssystems CBAM, das die EU per 1. Oktober 2023 eingeführt hat. Die Regelung soll eine CO2-Verlagerung ins Ausland (carbon leakage) unterbinden, aber auch gleich lange Spiesse im internationalen Wettbewerb schaffen. Zurzeit fallen nämlich rund 11 000 Herstellerbetriebe der vom CBAM betroffenen Rohmaterialien unter das Europäische Emissionshandelssystem (EHS). Für sie gelten teils strengere Regeln als für Betriebe, die nicht in der EU angesiedelt sind. Durch die zusätzliche CO2-Abgabe soll der nationale Markt wettbewerbsfähig bleiben. Vom CBAM befreit sind Sendungen, die einen Wert von 150 Euro nicht übersteigen.

Die EU hat eine Leitlinie für EU-Importeure und ein E-Learning in englischer Sprache publiziert. Darin wird der CBAM detailliert erklärt.

Weitere Informationen

National- und Ständerat haben ihre Frühlingssession beendet. Dabei haben sie unter anderem entschieden, dass sich künftig alle Unternehmen von der CO2-Abgabe befreien lassen können. Den dazu erforderlichen Dekarbonisierungsplan bietet auch die EnAW an.

Die CO2-Abgabebefreiung ist bisher Branchen offen gestanden, welche im Verhältnis zu ihrer Wertschöpfung von der CO2-Abgabe stark belastet und in ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit einschränkt. Dazu gehören etwa Glashersteller und -verarbeiter oder auch Produzenten von Kunststoffwaren. National- und Ständerat haben jedoch beschlossen, dass die Abgabebefreiung neu grundsätzlich allen Firmen möglich sein soll. Allerdings müssen sie sich verpflichten, ihren CO2-Ausstoss zu vermindern. Die Verminderungsverpflichtungen gelten bis 2040.

Drei Jahre, nachdem sie eine Verminderungsverpflichtung eingegangen sind, müssen die Unternehmen einen Dekarbonisierungsplan einreichen. Die Erarbeitung solcher Fahrpläne bietet auch die EnAW an, etwa mit der Roadmap zur Dekarbonisierung. Zudem können Unternehmen von einer Förderung profitieren. So erhalten sie von EnergieSchweiz bis zu 40 Prozent der Kosten für die Erstellung einer Treibhausgasbilanz über die ganze Wertschöpfungskette und einen Massnahmenplan erstattet (mehr Informationen dazu hier). Aber aufgepasst: Förderbeiträge können nur noch bis Ende 2024 beantragt werden.

Ebenfalls beschlossen hat das Parlament, dass sich die CO2-Abgabe weiterhin auf 120 Franken pro Tonne beläuft. Bis zu einem Drittel der Einnahmen aus der Abgabe sollen in das Gebäudeprogramm, in die Förderung erneuerbarer Energien und in Technologien zur Reduktion von Treibhausgasen investiert werden. Der Bundesrat hingegen wollte bis 2030 weniger als die Hälfte der Einnahmen dafür reservieren. Einen kleineren Restbetrag wollte die Landesregierung an die Wirtschaft und die Bevölkerung rückerstatten.

Weitere Infos

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) kritisiert in ihrer Evaluation der CO2-Abgabebefreiung für Unternehmen mit Verminderungsverpflichtung unter anderem, dass die Einsparungen der von der CO2-Abgabe befreiten Unternehmen zu niedrig seien. Ein weiterer Kritikpunkt: Die Transparenz bei den Kosten der Energieagenturen und -beratenden sei ungenügend. Und: Die EFK stört sich an der geltenden Auslagerungspraxis, also dass die Energieagenturen ihre Beratungstätigkeit an Drittfirmen auslagern dürfen.

Die EFK fordert in der Evaluation, dass Massnahmen zur Verbesserung der Governance ergriffen werden, konkret dass die heutige Auslagerungspraxis abgeschafft wird. Auch soll die Aufsicht über die Energieagenturen und ‑beratenden verstärkt werden.

Ziele sind vom Bund reguliert und kontrolliert

Die Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) nimmt die Kritik und Forderungen der EFK erstaunt zur Kenntnis. Was die Verminderungsverpflichtungen betrifft, hält die EnAW fest, dass sie vom Bund beauftragt wurde, diese Verpflichtungen umzusetzen. Die Umsetzung dieses Mandats ist reguliert und unter anderem an die Bedingung geknüpft, dass nur wirtschaftliche Massnahmen im Zielvorschlag erfasst werden dürfen. Unter anderem wollte man damit auch den «Werkplatz Schweiz» schützen und verhindern, dass Unternehmen ins Ausland abwandern. Alle Ziele werden vom Bund geprüft und auditiert. Für hehre, weitergehende Ziele hat die EnAW die beiden Angebote «Roadmap zur Dekarbonisierung» und «Ressourceneffizienz» entwickelt, welche ein Netto-Null-Ziel anstreben – aber auf freiwilliger Basis.

EFK vergleicht nicht vergleichbare Zahlen

In ihrer Kritik zu den CO2-Einsparungen durch die Unternehmen vergleicht die EFK in ihrem Bericht die effektiv erreichten Einsparungen der befreiten Unternehmen mit den Einsparungen der gesamten Industrie inklusive Reduktion durch Unternehmens-Schliessungen. Allein die Schliessung einer der Tamoil-Raffinerie in Collombey 2016 hat zu einer Reduktion von ca. 640 000 Tonnen CO2 resp. ca. 6.4 % des CO2-Austosses der Industrie in einem Jahr geführt. Auch zwei sehr grosse Papierfabriken und viele andere Unternehmen wurden in dieser Zeit aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen. Diese Betriebe waren im EHS-System eingebunden und nicht in der Vergleichsgruppe der untersuchten abgabebefreiten Unternehmen. Würde man das beim Ergebnis entsprechend auskorrigieren, wäre die Ersparnis bei den von der Abgabe befreiten Firmen viel höher als im Rest der Industrie. Der Vergleich ist also methodisch falsch.

EnAW-Beraterinnen und -Berater unabhängig zertifiziert

In Bezug auf die Governance weist die EnAW darauf hin, dass sie dem Bund, sprich dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) und dem Bundesamt für Energie (BFE), jederzeit alle geforderten Angaben und Erklärungen zu Finanzzahlen geliefert hat. Überdies wurden jedes Jahr Betriebsrechnungen und Budgets vom Bund abgenommen. Den Vorwurf der Intransparenz weist die EnAW zurück.

Zur Auslagerungspraxis: Diese ist, wie im Übrigen auch die EFK in ihrem Bericht schreibt, explizit erlaubt. Zudem ermöglicht sie es, externe Ingenieurbüros zu beauftragen, womit die EnAW eine unabhängige, fachlich bestmögliche Beratung und eine höhere Flexibilität bei der Abdeckung von Arbeitsspitzen gewährleisten kann. Alle EnAW-Beraterinnen und -Berater sind von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle zertifiziert, damit ein hoher Qualitätsstandard gewährt werden kann. Auch die Zufriedenheit der Unternehmen, die, wie die EFK in ihrem Bericht schreibt, gemäss Umfragen bei sehr hohen 95 Prozent liegt, bestätigt, dass die Auslagerungspraxis von der Wirtschaft geschätzt wird.

Vertrauen, von der die Umwelt profitiert

Die EnAW erinnert daran, dass die Unternehmen unseren EnAW-Beraterinnen und -Berater Zugang zu äusserst sensiblen Daten und sogar Geschäftsgeheimnissen gewähren. Das Vertrauen, das die Unternehmen den Energieberatenden entgegenbringt, hat die EnAW während ihres über 20-jährigen Bestehens sorgsam aufgebaut. Diese Beziehungen und auch das Vertrauen in die Fachexpertise der EnAW-Beraterinnen und -Berater führt dazu, dass Unternehmen teils kostspielige Massnahmen getätigt haben, um ihre Emissionen zu reduzieren und ihre Energieeffizienz zu steigern. Massnahmen, die schliesslich der Umwelt zugutekommen.

Vom 12. März bis 11. April 2024 organisiert der Verband Swissmem wieder den Basiskurs für Umweltbeauftragte.

Der Basiskurs für Umweltbeauftragte vermittelt ein umfassendes Grundwissen zum betriebsrelevanten Umweltschutz. Die Teilnehmenden erhalten eine Übersicht über die Rechte und Pflichten der Umweltverantwortlichen, die relevanten Rechtsgrundlagen, Umweltmanagementsysteme, betriebliche Ökobilanzen und Umweltkommunikation. Der Umgang mit Gefahrstoffen, Abwasser, Abfällen, Altlasten, Lärm und Luftbelastung bilden weitere Kursinhalte.

Die Themen Nachhaltigkeit, Ökodesign, Ressourcennutzung, Chemikalienrecht, CO₂- und Mobilitätsmanagement, Risikoanalyse und Umweltpsychologie werden als Grundlage für erste Handlungsansätze erarbeitet. 17 Referierende berichten dafür aus ihren Fachgebieten.

Die Kosten für den Kurs betragen 2300 Franken für Swissmem-Mitglieder bzw. 2880 Franken für Nicht-Mitglieder.

Weitere Informationen

Wir haben nachgefragt. Wir wollten wissen, was unsere Kunden beschäftigt, wo sie im Thema Nachhaltigkeit stehen und was sie von uns, der Energie-Agentur der Wirtschaft, erwarten um die Unternehmen im Energie- und Ressourcenmanagement vorwärts zu bringen. Die Resultate unserer Teilnehmerbefragung in Kürze.

Es gibt keine Zweifel: Nachhaltigkeitsziele sind in den Unternehmensphilosophien gut verankert und das Vertrauen in die Zusammenarbeit mit der EnAW und ihren Beraterinnen und Beratern ist hoch, wenn es um die Planung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele geht. Das zeigen die Resultate der Teilnehmerbefragung, die die EnAW im Oktober 2023 durchgeführt hat. Die Gründe, warum die Unternehmen auf die Zusammenarbeit mit der EnAW setzen sind neben der effizienten Erfüllung von gesetzlichen Pflichten insbesondere die massnahmenbasierte Umsetzung der Ziele, das Monitoring der Umweltleistung und die Ersparnis bei den Kosten durch die Reduktion des Energieverbrauchs. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der EnAW schätzen die exzellente Beratung im technischen Bereich genauso wie die Verlässlichkeit und Tiefe der für sie von der EnAW zur Verfügung gestellten Informationen.

Mit Zielvereinbarungen der EnAW vorwärts machen

Die Themen, die die Unternehmen aktuell am meisten beschäftigen, sind der Einsatz von erneuerbaren Energien und Energieträgern, die Planung und Umsetzung von Energie- und Ressourceneffizienzmassnahmen sowie nach wie vor die Situation bei der Versorgungssicherheit. Zudem wird das Instrument der Zielvereinbarung für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele als wirksam beurteilt: Einmal mehr bestätigt sich, dass die Zielvereinbarung für die Unternehmen ein effizientes Instrument ist, das durch ihren prozessualen Charakter Planungssicherheit bringt und kontinuierlich zur Aufdeckung von neuen Effizienzpotenzialen führt. Die Unternehmen passen ihre Ziele nach oben an und sind bereit, auch freiwillige Zielvereinbarungen abzuschliessen.

Grosses Interesse an neuen Angeboten

Ein vertiefter Blick in die Nachhaltigkeitsziele der Unternehmen bis 2050 zeigt, dass der Einsatz von erneuerbaren Energien Priorität hat. Die vollständig rezyklierbare und die klimaneutrale Produktion und die Klimaneutralität von Gebäude und Anlage gewinnen zunehmend an Bedeutung, gefolgt von der Ressourceneffizienz/Kreislaufwirtschaft. Vor diesem Hintergrund erstaunt es nicht, dass das Interesse der Unternehmen an Angeboten wie der «Roadmap zur Dekarbonisierung» und «Ressourceneffizienz» gross ist. Die Unternehmen wollen ausserdem Best Practice Beispiele, um inspiriert den Weg zur Dekarbonisierung und Ressourceneffizienz zu gehen.

Wir danken allen Kundinnen und Kunden sehr, die sich die Zeit genommen und an der Teilnehmerbefragung mitgemacht haben.

Die Schweizer Wirtschaft hat auf den letzten Winter hin schon eine Kontingenten-Handelsplattform geschaffen. Damit kann der wirtschaftliche Schaden im Falle einer schweren Energiemangellage reduziert werden.

Wer erinnert sich nicht? Vor einem Jahr nur waren die gesamte Energiebranche und halb Bundesbern nervös und befürchteten für den kommenden Winter eine schwere Energiemangellage. Im Eilzugtempo wurden Verordnungen für Strom und Erdgas erstellt, welche entweder vorbeugende Massnahmen erlaubten oder im Detail beschrieben, wie im tatsächlichen Falle einer Mangellage umgegangen werden muss, um Netzabschaltungen und damit wohl einen totalen Shut-Down der Schweiz zu vermeiden. Gut nur, dass sich der letzte Winter als der mildeste seit Messbeginn herausstellte und so genügend Strom und Erdgas für die Versorgung von Europa verfügbar waren.

Bei Strom und Erdgas wurden (und werden immer noch) Rationierungen für bestimmte Verbrauchergruppen vorgesehen. Unternehmen bekommen im Falle einer schweren Mangellage ein Kontigent an Kilowattstunden, welches diese während einer definierten Periode noch verbrauchen dürfen. Es war auch vorgesehen, dass ein «Kontingenten-Pooling» möglich gemacht werden soll. Die Umsetzung hingegen wurde der Wirtschaft überlassen.

Im Eiltempo entwickelte daraufhin die Energietreuhand-Unternehmung Enerprice eine Kontingentenhandels-Plattform (www.mangellage.ch). Unterstützt wurde sie dabei von der Energie-Agentur der Wirtschaft sowie von namhaften Wirtschaftsverbänden. In typisch schweizerischer Eigenverantwortung wurde also eine Lösung geschaffen für ein Problem, das hoffentlich nie eintreten würde. Seit Oktober 2023 wird www.mangellage.ch übrigens von Super Computing Systems (www.scs.ch) als IT-Expertin verantwortet und betrieben.

Ein Jahr später stehen wir an einem deutlich entspannteren Punkt als noch vor einem Jahr. Auch dieser Winter verspricht milde auszufallen und die vorsorglichen Massnahmen wie die Reserven in den Schweizer Stauseen, die Speicherung von Erdgas in den umliegenden Ländern und vor allem die stark erhöhte Verfügbarkeit von Flüssigerdgas (LNG) erhöhen die Versorgungssicherheit in der Schweiz und in Europa deutlich.

Kann also überhaupt noch etwas schieflaufen?

Bundesrat Albert Rösti hat es am kürzlich stattgefundenen Elcom-Forum gut kommuniziert. In seiner Beurteilung wird uns die Winterstromlücke noch ein paar Jahre beschäftigen, bis dass wir unsere Produktionskapazitäten genügend ausgebaut haben. Bis dahin benötigen die Schweizer Unternehmen auch eine Versicherungslösung, welche – sollte es denn wirklich zu wenige Energie haben – zumindest möglichst viel Schaden minimieren kann.

Sind Sie schon versichert?

René Baggenstos ist Geschäftsführender Partner bei Enerprice

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