Auf einen Blick
Gesetzliche Auflagen erfüllen und profitieren
Möchte sich Ihr Unternehmen von der CO2-Abgabe befreien oder sich den Netzzuschlag zurückerstatten lassen und gleichzeitig die Umwelt schonen? Die Zielvereinbarung ist die Voraussetzung dazu. Sie ist eine Verpflichtung gegenüber dem Bund, die Energieeffizienz in Ihrem Betrieb zu steigern und die CO2-Emissionen zu reduzieren. Unsere Beraterinnen und Berater helfen Ihnen, die Potentiale zu erkennen, und begleiten Sie individuell bei der Umsetzung der Massnahmen.
Ihre Vorteile
Teilnehmen lohnt sich
Energieverbrauch, Emissionen und Kosten senken
Sie steigern die Energieeffizienz und senken den CO2-Ausstoss mit wirtschaftlichen Massnahmen und sparen so auch Kosten ein.
Gesetzliche Anforderungen erfüllen
Sie erfüllen die gesetzlichen Anforderungen von Bund und Kantonen effizient. Energieintensive Unternehmen können sich von der CO2-Abgabe befreien, stromintensive Unternehmen sich den Netzzuschlag zurückerstatten lassen.
Von Detailvorschriften befreit werden
Als Energiegrossverbraucher können Sie vom Kanton zur Steigerung der betrieblichen Energieeffizienz verpflichtet werden. Die Zielvereinbarung befreit Sie von kantonalen Vorschriften.
Finanzielle Unterstützung für zusätzliche Massnahmen
Profitieren Sie von unseren Zusatzangeboten und erhalten Sie finanzielle Unterstützung für die Umsetzung von Energiesparmassnahmen, die ohne diese Unterstützung nicht rentabel wären.
Wirkung zeigen
Ein effizientes Energie-Management stärkt die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens. Mit unserem Label kommunizieren Sie dies auch nach aussen.
Anwendung der EnAW-Methode
Umsetzung in sechs Schritten
Energie-Check-up im Betrieb
Die Betriebsbegehung mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater ist der erste Schritt zur Zielvereinbarung. Dabei werden alle Energiedaten für die Ermittlung und Beurteilung von Reduktionspotenzialen erfasst und entsprechende Massnahmen vorgeschlagen.
Massnahmen definieren
Gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater erarbeiten Sie den Massnahmenkatalog. Jede Massnahme lohnt sich: Der Payback für Investitionen im Prozess- und Produktionsbereich beträgt maximal 4, für Massnahmen im Gebäudebereich, der Haustechnik und Infrastruktur maximal 8 Jahre. Für RNZ gelten andere Paybackzeiten – nämlich: 6 und 12 Jahre.
Zielvereinbarung abschliessen
Aus der Summe der beschlossenen Massnahmen ergeben sich die CO2-Reduktions- und Energieeffizienzziele für Ihr Unternehmen. Diese werden in der Zielvereinbarung festgeschrieben und vom Bund auditiert.
Massnahmen umsetzen
Jedes Unternehmen setzt die effizienzsteigernden Massnahmen in Eigenregie um. Auf Wunsch begleitet Sie Ihre Beraterin oder Ihr Berater dabei und steht unterstützend zur Seite.
Jährliches Monitoring und Reporting
Im Monitoring werden alle Daten erfasst. Jedes Jahr wird über das Monitoring-Tool geprüft, ob Ihr Unternehmen mit der Massnahmenumsetzung auf Zielkurs ist.
Das EnAW-Label erhalten
Für Ihr Engagement im wirtschaftlichen Klimaschutz werden Sie mit dem Effizienzlabel der EnAW ausgezeichnet.
Kosten-Nutzen
Die Erstellung einer Zielvereinbarung sowie das jährliche Monitoring werden individuell für jedes Unternehmen festgelegt und angeboten. Unser Kosten-Nutzen-Rechner ermöglicht Ihnen eine erste, grobe Einschätzung der finanziellen Vorteile und Kosten. Nachdem Sie den Rechner ausgefüllt haben, können die Daten für ein persönliches, unverbindliches Erstgespräch an die EnAW übermittelt werden.
Weitere Informationen
Ihr Ansprechpartner
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Rochus Burtscher
Geschäftsleitung
COO/CFO
Beispiele aus der Praxis
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