National- und Ständerat haben einer Gesetzesvorlage zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft zugestimmt. Diese soll Bund und Kantone dazu bringen, natürliche Ressourcen bei Produkten und Bauwerken zu schonen und Materialkreisläufe zu schliessen.
Gemäss dem neuen Gesetz müssen der Bund und die Kantone für die Schonung der natürlichen Ressourcen sorgen. Die im Ausland verursachte Umweltbelastung ist miteinbezogen. Zudem sollen Abfälle wiederverwendet oder stofflich verwertet werden, wenn dies technisch möglich und wirtschaftlich tragbar sei, wie es heisst. Das gilt vor allem für verwertbare Metalle, Abbruchmaterial, Phosphor aus Klärschlamm, Stickstoffe aus Abwasserreinigungsanlagen und für Abfälle, die zur Kompostierung oder Vergärung geeignet sind.
In den Räten war die Vorlage umstritten gewesen. So gab es beispielsweise Unstimmigkeiten bezüglich Kompetenz des Bundesrates. Eine Mehrheit der vorberatenden Kommission im Nationalrat wollte, dass die Landesregierung Detailhändler ausdrücklich anweisen darf, unverkaufte biogene Produkte Biogasanlagen zuzuführen, die Plastikverpackungen aussortieren können. Dieser Vorschlag fand keine Mehrheit.
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