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Verwaltung/Politik

Das Parlament fällt
wichtige energiepolitische Entscheide

06.03.2024

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National- und Ständerat haben ihre Frühlingssession beendet. Dabei haben sie unter anderem entschieden, dass sich künftig alle Unternehmen von der CO2-Abgabe befreien lassen können. Den dazu erforderlichen Dekarbonisierungsplan bietet auch die EnAW an.

Die CO2-Abgabebefreiung ist bisher Branchen offen gestanden, welche im Verhältnis zu ihrer Wertschöpfung von der CO2-Abgabe stark belastet und in ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit einschränkt. Dazu gehören etwa Glashersteller und -verarbeiter oder auch Produzenten von Kunststoffwaren. National- und Ständerat haben jedoch beschlossen, dass die Abgabebefreiung neu grundsätzlich allen Firmen möglich sein soll. Allerdings müssen sie sich verpflichten, ihren CO2-Ausstoss zu vermindern. Die Verminderungsverpflichtungen gelten bis 2040.

Drei Jahre, nachdem sie eine Verminderungsverpflichtung eingegangen sind, müssen die Unternehmen einen Dekarbonisierungsplan einreichen. Die Erarbeitung solcher Fahrpläne bietet auch die EnAW an, etwa mit der Roadmap zur Dekarbonisierung. Zudem können Unternehmen von einer Förderung profitieren. So erhalten sie von EnergieSchweiz bis zu 40 Prozent der Kosten für die Erstellung einer Treibhausgasbilanz über die ganze Wertschöpfungskette und einen Massnahmenplan erstattet (mehr Informationen dazu hier). Aber aufgepasst: Förderbeiträge können nur noch bis Ende 2024 beantragt werden.

Ebenfalls beschlossen hat das Parlament, dass sich die CO2-Abgabe weiterhin auf 120 Franken pro Tonne beläuft. Bis zu einem Drittel der Einnahmen aus der Abgabe sollen in das Gebäudeprogramm, in die Förderung erneuerbarer Energien und in Technologien zur Reduktion von Treibhausgasen investiert werden. Der Bundesrat hingegen wollte bis 2030 weniger als die Hälfte der Einnahmen dafür reservieren. Einen kleineren Restbetrag wollte die Landesregierung an die Wirtschaft und die Bevölkerung rückerstatten.

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