E-Lastwagen und E-Sattelschlepper mit einer Achsenkonfiguration von 4×2 mit mehr als 16 Tonnen Gesamtgewicht sowie mit einer Achsenkonfiguration 6×2 können weiterhin vom Transportprogramm der EnAW profitieren, sofern sie bis Ende 2024 bestellt worden sind. Das hat das UVEK entschieden.
Für Fahrzeuge in den genannten Kategorien, für die spätestens am 31.12.2024 ein Kaufvertrag vorlag, entrichtet das UVEK demnach auch künftig 130 Franken pro reduzierter Tonne CO2.
Ursprünglich hätten E-Lastwagen und E-Sattelschlepper, die über eine Achsenkonfiguration von 4×2 mit mehr als 16 Tonnen Gesamtgewicht verfügen oder die eine Achsenkonfiguration 6×2 aufweisen, vom Transportprogramm ausgeschlossen werden sollen, wenn sie im Jahr 2025 neu in Verkehr gesetzt worden sind. Dies sah die neue CO2-Verordnung vor, welche neu elektrische schwere Nutzfahrzeuge mit genannten Achsenkonfigurationen bei Importeuren statt Transportunternehmen geltend machen möchte.
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07.02.2025