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Bern

Worin unterscheiden sich Netto-Null-Fahrplan und Dekarbonisierungsplan?

17.04.2025

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Viele Unternehmen sind bereits im Bestreben, ihren CO2-Ausstoss zu verringern. Doch mit dem Inkrafttreten des Klima- und Innovationsgesetzes (KlG) gibt der Bund nun die Marschroute vor für das Netto-Null-Ziel bis 2050. Um die Unternehmen zu befähigen, den Weg Richtung Netto-Null einzuschlagen, gibt der Bund zwei Richtungen vor: den Netto-Null-Fahrplan und den Dekarbonisierungsplan.

Beide Wege verfolgen das gleiche Ziel, unterscheiden sich jedoch im Betrachtungsperimeter und auch in Bezug auf den gesetzlichen Hintergrund.

Netto-Null-Fahrplan: Dieser ist im KlG verankert. Jedes Unternehmen kann einen Netto-Null-Fahrplan gemäss Vorgaben des KlG erstellen, ist dazu aber nicht verpflichtet. Eine Verpflichtung entsteht erst, wenn ein Unternehmen eine innovative Dekarbonisierungsmassnahmen umsetzen möchte und Fördergelder beim Bund beantragt. Der Netto-Null-Fahrplan ist dabei eine Grundlage des Fördergesuchs. Der Betrachtungsperimeter umfasst alle Scope-1- und Scope-2-Emissionen. Die Bilanzierung der Scope-3-Emissionen ist fakultativ, sofern die zu fördernde Massnahme nicht den Scope-3-Bereich tangiert, was durchaus möglich ist. Die Zeitschiene des Netto-Null-Fahrplans ist ab Startjahr (frei wählbar) bis spätestens 2050. Hat das Unternehmen schwer dekarbonisierbare Emissionen, zum Beispiel Prozessemissionen, muss es auch einen Aufbaupfad für Negativemissionstechnologien (NET) entwickeln, um das Netto-Null-Ziel 2050 zu erreichen. Im Netto-Null-Fahrplan werden alle Standorte des Unternehmens berücksichtigt.

Dekarbonisierungsplan beinhaltet wirtschaftliche und unwirtschaftliche Massnahmen

Dekarbonisierungsplan: Der Dekarbonisierungsplan kommt aus dem CO2-Gesetz und ist für die neue Verpflichtungsperiode 2025 bis 2040 ein Muss. Jedes Unternehmen, welches eine Verminderungsverpflichtung zur Rückerstattung der CO2-Abgabe mit dem BAFU eingeht, muss innerhalb der ersten drei Jahre ab Start der Verpflichtung einen Fahrplan beim BAFU einreichen. Die Mindestanforderung des Dekarbonisierungsplans ist die Erstellung eines massnahmenbasierten Absenkpfads auf den Scope-1-Emissionen der fossilen Brennstoffe. Der Perimeter kann freiwillig um die weiteren Scope-1- und Scope-2-Emissionen erweitert werden (Stichwörter: Treibstoff, Fernwärme, Strom). Der Dekarbonisierungsplan beinhaltet sowohl wirtschaftliche wie auch unwirtschaftliche Massnahmen. Zieljahr ist analog dem Netto-Null-Fahrplan das Jahr 2050 und das Ziel ist ebenfalls Netto-Null. Im Dekarbonisierungsplan müssen mindestens alle befreiten Standorte berücksichtigt werden.

Dekarbonisierungsplan wird mehr Unternehmen ansprechen als der Netto-Null-Fahrplan

Der Dekarbonisierungsplan soll die langfristige Planung fördern und kann als Schnittstelle zwischen CO2-Gesetz und KlG betrachtet werden. Es soll die Unternehmen bei der Einhaltung des Netto-Null-Ziels gemäss KlG unterstützen. Es liegt auch in der Natur der Sache, dass der Dekarbonisierungsplan, da obligatorisch im Rahmen einer Verminderungsverpflichtung, mehr Unternehmen ansprechen wird als der Netto-Null-Fahrplan.

Wichtig: Haben Sie bereits einen Netto-Null-Fahrplan erstellt oder möchten einen erstellen, können Sie diesen anschliessend auch als Dekarbonisierungsplan verwenden. Somit muss die Arbeit nicht zweimal gemacht werden.

Mit Ressourceneffizienz und Roadmap zur Dekarbonisierung bestens aufgestellt

Jetzt ist Handeln gefragt. Unternehmen sollten jetzt ihren Fahrplan erstellen. Dekarbonisierung ist ein Wettbewerbsvorteil, mit dem sich ein Unternehmen von seinen Mitbewerbern abheben kann. Die EnAW unterstützt sie dabei gerne mit der Fachkompetenz von über 100 erfahrenen Energieberatern. Neben der Erarbeitung von Fahrplänen, der Koordination mit den Behörden betreffend CO2-Gesetz und KlG, unterstützt die EnAW auch Investitionen in die Energieeffizienz mit eigenen Programmen.

Mit den beiden EnAW-Angeboten Ressourceneffizienz und Roadmap zur Dekarbonisierung erfüllen die Unternehmen die Vorgaben, wobei Ressourceneffizienz auch noch Scope-3-Emissionen einbezieht.

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