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Verwaltung/Politik

Neue CO2-Verordnung 2025: Was Sie jetzt wissen müssen

03.04.2025

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Die aktualisierte CO2-Verordnung ist nun rückwirkend auf den 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Dank der Umsetzungserfahrung und Kompetenz von rund 150 Beraterinnen und Beratern werden die Unternehmen auch künftig bestens von der EnAW beraten.

Das BAFU informierte am 2. April 2025 darüber, dass die CO2-Verordnung rückwirkend auf den 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist. Diese Aktualisierung wirkt sich direkt auf die Verminderungsverpflichtungen 2025 bis 2040 (Befreiung von der CO2-Abgabe) aus und schafft Planungssicherheit für die Unternehmen, um in weitere Dekarbonisierungs-Massnahmen zu investieren.

Neue CO2-Verordnung in Kürze:

  • Das Gesuch um Festlegung einer Verminderungsverpflichtung ab 2025 (oder ab 2026) kann ab Anfang Mai bis zum 1. September 2025 im System CORE eingereicht werden.
  • Die Zielvereinbarung oder die zusammengefasste Zielvereinbarung bleibt Voraussetzung für eine Verminderungsverpflichtung. Ist noch keine Zielvereinbarung vorhanden, wird über den Gesuchsprozess eine Fristerstreckung gewährt.
  • Die Definition des Perimeters ändert sich: Künftig muss jede rechtliche Einheit mit eigener UID eine separate Zielvereinbarung vorlegen.
  • Neu gilt ein Mindestziel von durchschnittlich 2.25 Prozent pro Jahr (CO2-Verordnung Art. 66a).
  • Der Payback für Investitionen im Prozess- und Produktionsbereich beträgt nun 6 Jahre, für Massnahmen im Gebäudebereich, der Haustechnik und Infrastruktur 12 Jahre.
  • Neu muss ein Dekarbonisierungsplan innerhalb von 3 Jahren ab Beginn einer Verminderungsverpflichtung eingereicht werden. Die EnAW unterstützt Sie dabei gezielt mit Angeboten wie «Roadmap zur Dekarbonisierung» und «Ressourceneffizienz».
  • Unternehmen, die bis 2024 von der CO2-Abgabe befreit waren, werden Anfang Mai 2025 direkt durch das BAFU informiert.

Die EnAW steht weiterhin für eine praxisnahe, wirtschaftsfreundliche Umsetzung und unterstützt Sie aktiv dabei, Ihre Klimaziele erfolgreich umzusetzen. Bei Fragen steht Ihnen unsere Geschäftsstelle sowie Ihre Beraterin oder Ihr Berater gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen: