Im März hat das Parlament das revidierte CO2-Gesetz für die Zeit nach 2025 beschlossen, das seit Juli gültig ist. Dieses sieht vor, dass sich künftig alle Unternehmen die CO2-Abgabe rückerstatten lassen können, sofern sie sich verpflichten, ihre CO2-Emissionen zu vermindern. Dazu müssen die Firmen spätestens drei Jahre nach Beginn der Verpflichtung einen Dekarbonisierungsplan vorlegen, wie ihn die EnAW als Roadmap zur Dekarbonisierung anbietet. Die CO2-Abgabe bleibt bei 120 Franken pro Tonne CO2. Die Zielvereinbarung mit dem Bund ist eine weitere Voraussetzung für den Abschluss einer Verminderungsverpflichtung.
Die Ausweitung der Möglichkeit, sich von der CO2-Abgabe befreien zu können, dürfte viele Unternehmen motivieren, in Dekarbonisierungsmassnahmen zu investieren. Und wie Beispiele in diesem Magazin und auch ein spannender Beitrag zum Tandem zwischen Roadmap zur Dekarbonisierung und Zielvereinbarung zeigen: Weniger CO2 zu emittieren, hilft nicht nur, den eignen Energieverbrauch zu reduzieren und damit die Kosten zu senken, sondern auch der Umwelt. Dekarbonisierung ist die Chance. Machen Sie also mit und lassen Sie sich von den Unternehmen inspirieren, die diesen Weg bereits eingeschlagen haben.
Prof. Dr. Rudolf Minsch
Präsident
Frank R. Ruepp
Geschäftsführer