Ihr Unternehmen hat seit dem 1. Januar 2025 bereits Massnahmen zur Stromeinsparung umgesetzt? Oder Sie planen, solche Massnahmen umzusetzen? Die Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) kann Ihnen dabei helfen.
Die EnAW unterstützt Ihr Unternehmen bei der Umsetzung. Gleichzeitig vermitteln wir Ihre Stromeinsparungen an Stromlieferanten und Sie erhalten im Gegenzug eine finanzielle Unterstützung.
Bis 2035 will das Parlament mit Effizienzmassnahmen zwei Terrawattstunden Strom einsparen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde unter anderem das Instrument der Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten (EffEl) eingeführt.
Mit EffEl werden den Elektrizitätslieferanten Einsparziele vorgegeben, die durch die Umsetzung verschiedener Massnahmen bei den Endverbraucherinnen und -verbrauchern in der Schweiz (unter anderem bei Unternehmen und Privathaushalten) erreicht werden sollen. Laut Bundesamt für Energie (BFE) müssen die Elektrizitätslieferanten nachweisen, dass die Endverbraucherinnen und -verbraucher Massnahmen für die Steigerung der Stromeffizienz umgesetzt haben – etwa bei elektrischen Antrieben, der Beleuchtung, Lüftungen, Kälteanlagen oder ähnlichen Anlagen und Geräten.
Elektrizitätslieferanten können den Angaben zufolge wählen, ob sie diese Effizienzdienstleistungen selbst erbringen wollen oder ob sie diese Tätigkeit auslagern. Sie können auch Nachweise für von Dritten initiierte Effizienzmassnahmen erwerben.
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