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Informationen zur Rückerstattung des Netzzuschlags
Mit der Annahme der Energiestrategie 2050 durch das Stimmvolk sind diverse Gesetzes- und Verordnungsänderungen verbunden, die am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Wir zeigen Ihnen, welche Auswirkungen diese Änderungen auf die Rückerstattung des Netzzuschlags für EnAW-Teilnehmerfirmen haben und wie Sie überprüfen können, ob Ihr Unternehmen den Netzzuschlag zurückfordern kann.
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Einführung des Grossverbrauchermodells im Kanton Basel-Stadt
Am 1. Oktober 2017 trat das revidierte Energiegesetz im Kanton Basel-Stadt in Kraft. Die neue gesetzliche Grundlage hat Auswirkungen für die rund 200 Grossverbraucher im Kanton Basel-Stadt. Diese werden mit den neuen Vorschriften allerdings nicht allein gelassen, sondern vom Kanton, der Handelskammer beider Basel sowie dem Gewerbeverband motiviert, unterstützt und begleitet.
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CO₂-Gesetz mit der EnAW umsetzen
Das CO₂-Gesetz formuliert die klimapolitischen Ziele des Bundes. Bis 2020 soll die Schweiz im Vergleich zu 1990 ihren Treibhausgasausstoss um 20 Prozent senken. Die Wirtschaft wird über eine CO₂-Abgabe auf den Verbrauch von fossilen Brennstoffen verpflichtet, ihren Beitrag zu leisten. Die EnAW garantiert die wirtschaftliche Umsetzung. Unternehmen erhalten die CO₂-Abgabe zurück, wenn sie eine Verpflichtung zur CO₂-Verminderung eingehen. Die CO₂-Abgabe können sich nur Unternehmen mit in der CO₂-Verordnung explizit definierten Tätigkeiten und einem jährlichen CO₂-Ausstoss von mindestens 100 Tonnen zurückerstatten lassen. Dies entspricht etwa Heizöl oder 500 000 Kilowattstunden Erdgas.
Den Netzzuschlag zurückbekommen
Im Energiegesetz sind für die Förderung von erneuerbaren Energien (KEV) finanzielle Beiträge vorgesehen. Diese werden über einen Netzzuschlag finanziert. Im Mai 2017 wurde durch das Stimmvolk die Energiestrategie 2050 angenommen. Die damit verbundenen Gesetzes- und Verordnungsänderungen treten am 1. Januar 2018 in Kraft. Der Netzzuschlag wird ab 1. Januar 2018 von 1.5 auf 2.3 Rappen pro Kilowattstunde erhöht. Dies hat zur Folge, dass die Stromkosten steigen werden. Stromintensive Unternehmen können sich den Netzzuschlag rückerstatten lassen. Der Netzzuschlag wird bei einer Stromintensität ab 10 Prozent vollständig, bei einer Stromintensität zwischen 5 und 10 Prozent teilweise rückerstattet.
Das Grossverbrauchermodell der Kantone
Grosse Energieverbraucher können auf der Basis der kantonalen Energiegesetze zur Steigerung der betrieblichen Energieeffizienz verpflichtet werden. Grosse Energieverbraucher sind Unternehmen mit einem Wärmeverbrauch von mehr als fünf Gigawattstunden und/oder einem Elektrizitätsverbrauch von mehr als einer halben Gigawattstunde pro Jahr an einer Verbrauchsstätte respektive der zugehörigen Messstelle.
Die EnAW setzt um
Die EnAW unterstützt die Kantone bei der Umsetzung des GVM. Mit dem Abschluss der Zielvereinbarung werden Energie-Grossverbraucher von kantonalen Detailvorschriften, wie beispielsweise ein Höchstanteil an nicht erneuerbaren Energien, befreit. Der Kanton verlangt stattdessen, dass die Unternehmen eine Gesamtenergieeffizienzsteigerung vereinbaren. Das durchschnittlich anzustrebende Ziel liegt bei zwei Prozent pro Jahr über eine Zeitdauer von zehn Jahren. Für die Umsetzung des GVM erarbeiten die EnAW-Berater und -Beraterinnen für jedes Unternehmen beziehungsweise für Energie-Modell-Gruppen eigene Effizienz- und CO₂-Ziele.
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Weitere Informationen
- Alle Erneuerungen des Netzzuschlags ab 2018 auf einen Blick
- Bundesamt für Energie BFE
- BFE: Rückerstattung Netzzuschlag
- Richtlinie: Zielvereinbarungen mit dem Bund zur Steigerung der Energieeffizienz
- EnergieSchweiz
- Bundesamt für Umwelt (BAFU)
- BAFU: Befreiung von der CO₂-Abgabe
- CO₂-Gesetz
- CO₂-Verordnung
- Vollzugsmitteilung: CO₂-Abgabenbefreiung ohne Emissionshandel
- Vollzugsmitteilung: Emissionshandelssystem EHS
- Vollzugsmitteilung: Projekte zur Emissionsverminderung im Inland
- Energiedirektorenkonferenz (EnDK)