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Mit Digitalisierung zu
weniger Stromverbrauch

Bei der EnAW-Teilnehmerin Weibel & Co. AG ist seit Kurzem eine Software im Einsatz, die den Energieverbrauch steuert. Das Unternehmen aus Alberswil/LU kann dadurch nicht nur Energie sparen, sondern auch Geld.

Der markante Turm der Wydenmühle, wo die Weibel & Co. AG Tierfutter herstellt. (zvg)

Wenn viele Maschinen gleichzeitig eingeschaltet sind, entstehen unter Umständen Leistungsspitzen. Eine dieser Maschinen in der Wydenmühle ist dieser Kompaktor. (zvg)

Auch diese Würfelmaschine kommt zum Einsatz. (zvg)

Die App zeigt unter anderem Livedaten zur Stromnutzung. (zvg)

Leistungsspitzen kosten im Betrieb enorm viel. Diese entstehen, wenn viele Maschinen zeitgleich eingeschaltet werden. Die App von Aliunid macht solche Spitzen sichtbar. Nach dem geplanten Neubau werden die Leistungsspitzen in die Anlagensteuerung integriert und bei Überschreitung einer definierten Limite muss ein Warnsignal ertönen. Das Signal macht die Mitarbeitenden der Tierfutterproduzentin Weibel & Co. AG in Alberswil darauf aufmerksam, dass eine zuvor definierte Leistungsgrenze erreicht ist. Damit soll die App verhindern, dass zusätzliche Maschinen eingeschaltet werden, wenn dies nicht nötig ist. So werden Leistungsspitzen vermieden. «Leistungsspitzen verursachen bei einem stromintensiven Betrieb wie einer Futtermühle hohe Stromrechnungen», sagt Betriebsleiter Lukas Stofer. Das Verhindern solcher Leistungsspitzen spare der Futtermühle bares Geld.

Stofer kann über die Software den Stromverbrauch zudem so einstellen, dass dieser eine bestimmte Limite nicht überschreitet. «Ich kann zum Beispiel festlegen, dass der Verbrauch um zehn Prozent unter demjenigen vom Januar 2023 liegen soll», so Stofer. Der Betriebsleiter kann so das Einschalten der Maschinen zeitlich steuern, etwa dass sie erst dann eingeschaltet werden, wenn die Leistung zurückgeht. «Der grosse Vorteil ist, dass ich den Verbrauch live überwachen kann», sagt Stofer. «Beim Stromanbieter gibt es ja immer eine Verzögerung von 15 Minuten. Dadurch können wir mit den Daten des Smart Meters nur wenig anfangen.» Auch bei Strommangellagen könne man die Situation einfacher managen. Mit der eingegebenen Limite hat man jederzeit einen Überblick, wie viel Strom bereits gebraucht wurde und wie viel man noch zur Verfügung hat.

Weibel & Co. AG will Druckluftkompressoren ersetzen

Doch wie ist Stofer auf die Software gekommen? «Unser Strombroker hat mich auf diese Idee gebracht», berichtet der Betriebsleiter. «Dieser hatte moniert, dass die Daten, welche er bekomme, veraltet seien.» Die Datenerfassung für die Software sei unkompliziert gewesen, da die Wydenmühle schon Smart Meter habe.

Neben der Software hat die Weibel & Co. AG auch noch weitere Massnahmen ergriffen, um den Stromverbrauch zu senken. «Wir sind beispielsweise in dem Prozess, unsere Druckluftkompressoren zu ersetzen», sagt Stofer. Zudem hat der Betrieb eine Photovoltaikanlage installiert, von der er 95 Prozent des Stroms selber nutzt. «Und beim Ersetzen alter Maschinen achten wir darauf, auf neue Generationen von Motoren zurückzugreifen», so Stofer.

Weitere Infos

Auf Importe bestimmter Waren in die EU gilt seit vergangenem Herbst das CO2-Grenzausgleichsystem CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism). Mit diesem will die EU unter anderem verhindern, dass der CO2-Ausstoss ins Ausland verlagert wird. Auch Schweizer Unternehmen sind von der Regelung betroffen.

Angenommen, eine Schweizer Firma erwirbt von einem Unternehmen in Asien Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Elektrizität oder Wasserstoff und veräussert das importierte Gut an ein Unternehmen in der EU. Seit vergangenem Herbst muss die betroffene Firma einen CBAM-Bericht einreichen. Und ab dem 1. Januar 2026 ist sie zusätzlich verpflichtet, CBAM-Zertifikate zu erwerben.

Dies wegen des CO2-Grenzausgleichssystems CBAM, das die EU per 1. Oktober 2023 eingeführt hat. Die Regelung soll eine CO2-Verlagerung ins Ausland (carbon leakage) unterbinden, aber auch gleich lange Spiesse im internationalen Wettbewerb schaffen. Zurzeit fallen nämlich rund 11 000 Herstellerbetriebe der vom CBAM betroffenen Rohmaterialien unter das Europäische Emissionshandelssystem (EHS). Für sie gelten teils strengere Regeln als für Betriebe, die nicht in der EU angesiedelt sind. Durch die zusätzliche CO2-Abgabe soll der nationale Markt wettbewerbsfähig bleiben. Vom CBAM befreit sind Sendungen, die einen Wert von 150 Euro nicht übersteigen.

Die EU hat eine Leitlinie für EU-Importeure und ein E-Learning in englischer Sprache publiziert. Darin wird der CBAM detailliert erklärt.

Weitere Informationen

Vergangene Woche haben National- und Ständerat ihre Frühlingssession beendet. Dabei haben sie unter anderem entschieden, dass sich künftig alle Unternehmen von der CO2-Abgabe befreien lassen können. Den dazu erforderlichen Dekarbonisierungsplan bietet auch die EnAW an.

Die CO2-Abgabebefreiung ist bisher Branchen offen gestanden, welche im Verhältnis zu ihrer Wertschöpfung von der CO2-Abgabe stark belastet und in ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit einschränkt. Dazu gehören etwa Glashersteller und -verarbeiter oder auch Produzenten von Kunststoffwaren. National- und Ständerat haben jedoch beschlossen, dass die Abgabebefreiung neu grundsätzlich allen Firmen möglich sein soll. Allerdings müssen sie sich verpflichten, ihren CO2-Ausstoss zu vermindern. Die Verminderungsverpflichtungen gelten bis 2040.

Drei Jahre, nachdem sie eine Verminderungsverpflichtung eingegangen sind, müssen die Unternehmen einen Dekarbonisierungsplan einreichen. Die Erarbeitung solcher Fahrpläne bietet auch die EnAW an, etwa mit der Roadmap zur Dekarbonisierung. Zudem können Unternehmen von einer Förderung profitieren. So erhalten sie von EnergieSchweiz bis zu 40 Prozent der Kosten für die Erstellung einer Treibhausgasbilanz über die ganze Wertschöpfungskette und einen Massnahmenplan erstattet (mehr Informationen dazu hier). Aber aufgepasst: Förderbeiträge können nur noch bis Ende 2024 beantragt werden.

Ebenfalls beschlossen hat das Parlament, dass sich die CO2-Abgabe weiterhin auf 120 Franken pro Tonne beläuft. Bis zu einem Drittel der Einnahmen aus der Abgabe sollen in das Gebäudeprogramm, in die Förderung erneuerbarer Energien und in Technologien zur Reduktion von Treibhausgasen investiert werden. Der Bundesrat hingegen wollte bis 2030 weniger als die Hälfte der Einnahmen dafür reservieren. Einen kleineren Restbetrag wollte die Landesregierung an die Wirtschaft und die Bevölkerung rückerstatten.

Weitere Infos

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) kritisiert in ihrer Evaluation der CO2-Abgabebefreiung für Unternehmen mit Verminderungsverpflichtung unter anderem, dass die Einsparungen der von der CO2-Abgabe befreiten Unternehmen zu niedrig seien. Ein weiterer Kritikpunkt: Die Transparenz bei den Kosten der Energieagenturen und -beratenden sei ungenügend. Und: Die EFK stört sich an der geltenden Auslagerungspraxis, also dass die Energieagenturen ihre Beratungstätigkeit an Drittfirmen auslagern dürfen.

Die EFK fordert in der Evaluation, dass Massnahmen zur Verbesserung der Governance ergriffen werden, konkret dass die heutige Auslagerungspraxis abgeschafft wird. Auch soll die Aufsicht über die Energieagenturen und ‑beratenden verstärkt werden.

Ziele sind vom Bund reguliert und kontrolliert

Die Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) nimmt die Kritik und Forderungen der EFK erstaunt zur Kenntnis. Was die Verminderungsverpflichtungen betrifft, hält die EnAW fest, dass sie vom Bund beauftragt wurde, diese Verpflichtungen umzusetzen. Die Umsetzung dieses Mandats ist reguliert und unter anderem an die Bedingung geknüpft, dass nur wirtschaftliche Massnahmen im Zielvorschlag erfasst werden dürfen. Unter anderem wollte man damit auch den «Werkplatz Schweiz» schützen und verhindern, dass Unternehmen ins Ausland abwandern. Alle Ziele werden vom Bund geprüft und auditiert. Für hehre, weitergehende Ziele hat die EnAW die beiden Angebote «Roadmap zur Dekarbonisierung» und «Ressourceneffizienz» entwickelt, welche ein Netto-Null-Ziel anstreben – aber auf freiwilliger Basis.

EFK vergleicht nicht vergleichbare Zahlen

In ihrer Kritik zu den CO2-Einsparungen durch die Unternehmen vergleicht die EFK in ihrem Bericht die effektiv erreichten Einsparungen der befreiten Unternehmen mit den Einsparungen der gesamten Industrie inklusive Reduktion durch Unternehmens-Schliessungen. Allein die Schliessung einer der Tamoil-Raffinerie in Collombey 2016 hat zu einer Reduktion von ca. 640 000 Tonnen CO2 resp. ca. 6.4 % des CO2-Austosses der Industrie in einem Jahr geführt. Auch zwei sehr grosse Papierfabriken und viele andere Unternehmen wurden in dieser Zeit aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen. Diese Betriebe waren im EHS-System eingebunden und nicht in der Vergleichsgruppe der untersuchten abgabebefreiten Unternehmen. Würde man das beim Ergebnis entsprechend auskorrigieren, wäre die Ersparnis bei den von der Abgabe befreiten Firmen viel höher als im Rest der Industrie. Der Vergleich ist also methodisch falsch.

EnAW-Beraterinnen und -Berater unabhängig zertifiziert

In Bezug auf die Governance weist die EnAW darauf hin, dass sie dem Bund, sprich dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) und dem Bundesamt für Energie (BFE), jederzeit alle geforderten Angaben und Erklärungen zu Finanzzahlen geliefert hat. Überdies wurden jedes Jahr Betriebsrechnungen und Budgets vom Bund abgenommen. Den Vorwurf der Intransparenz weist die EnAW zurück.

Zur Auslagerungspraxis: Diese ist, wie im Übrigen auch die EFK in ihrem Bericht schreibt, explizit erlaubt. Zudem ermöglicht sie es, externe Ingenieurbüros zu beauftragen, womit die EnAW eine unabhängige, fachlich bestmögliche Beratung und eine höhere Flexibilität bei der Abdeckung von Arbeitsspitzen gewährleisten kann. Alle EnAW-Beraterinnen und -Berater sind von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle zertifiziert, damit ein hoher Qualitätsstandard gewährt werden kann. Auch die Zufriedenheit der Unternehmen, die, wie die EFK in ihrem Bericht schreibt, gemäss Umfragen bei sehr hohen 95 Prozent liegt, bestätigt, dass die Auslagerungspraxis von der Wirtschaft geschätzt wird.

Vertrauen, von der die Umwelt profitiert

Die EnAW erinnert daran, dass die Unternehmen unseren EnAW-Beraterinnen und -Berater Zugang zu äusserst sensiblen Daten und sogar Geschäftsgeheimnissen gewähren. Das Vertrauen, das die Unternehmen den Energieberatenden entgegenbringt, hat die EnAW während ihres über 20-jährigen Bestehens sorgsam aufgebaut. Diese Beziehungen und auch das Vertrauen in die Fachexpertise der EnAW-Beraterinnen und -Berater führt dazu, dass Unternehmen teils kostspielige Massnahmen getätigt haben, um ihre Emissionen zu reduzieren und ihre Energieeffizienz zu steigern. Massnahmen, die schliesslich der Umwelt zugutekommen.

Wir haben nachgefragt. Wir wollten wissen, was unsere Kunden beschäftigt, wo sie im Thema Nachhaltigkeit stehen und was sie von uns, der Energie-Agentur der Wirtschaft, erwarten um die Unternehmen im Energie- und Ressourcenmanagement vorwärts zu bringen. Die Resultate unserer Teilnehmerbefragung in Kürze.

Es gibt keine Zweifel: Nachhaltigkeitsziele sind in den Unternehmensphilosophien gut verankert und das Vertrauen in die Zusammenarbeit mit der EnAW und ihren Beraterinnen und Beratern ist hoch, wenn es um die Planung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele geht. Das zeigen die Resultate der Teilnehmerbefragung, die die EnAW im Oktober 2023 durchgeführt hat. Die Gründe, warum die Unternehmen auf die Zusammenarbeit mit der EnAW setzen sind neben der effizienten Erfüllung von gesetzlichen Pflichten insbesondere die massnahmenbasierte Umsetzung der Ziele, das Monitoring der Umweltleistung und die Ersparnis bei den Kosten durch die Reduktion des Energieverbrauchs. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der EnAW schätzen die exzellente Beratung im technischen Bereich genauso wie die Verlässlichkeit und Tiefe der für sie von der EnAW zur Verfügung gestellten Informationen.

Mit Zielvereinbarungen der EnAW vorwärts machen

Die Themen, die die Unternehmen aktuell am meisten beschäftigen, sind der Einsatz von erneuerbaren Energien und Energieträgern, die Planung und Umsetzung von Energie- und Ressourceneffizienzmassnahmen sowie nach wie vor die Situation bei der Versorgungssicherheit. Zudem wird das Instrument der Zielvereinbarung für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele als wirksam beurteilt: Einmal mehr bestätigt sich, dass die Zielvereinbarung für die Unternehmen ein effizientes Instrument ist, das durch ihren prozessualen Charakter Planungssicherheit bringt und kontinuierlich zur Aufdeckung von neuen Effizienzpotenzialen führt. Die Unternehmen passen ihre Ziele nach oben an und sind bereit, auch freiwillige Zielvereinbarungen abzuschliessen.

Grosses Interesse an neuen Angeboten

Ein vertiefter Blick in die Nachhaltigkeitsziele der Unternehmen bis 2050 zeigt, dass der Einsatz von erneuerbaren Energien Priorität hat. Die vollständig rezyklierbare und die klimaneutrale Produktion und die Klimaneutralität von Gebäude und Anlage gewinnen zunehmend an Bedeutung, gefolgt von der Ressourceneffizienz/Kreislaufwirtschaft. Vor diesem Hintergrund erstaunt es nicht, dass das Interesse der Unternehmen an Angeboten wie der «Roadmap zur Dekarbonisierung» und «Ressourceneffizienz» gross ist. Die Unternehmen wollen ausserdem Best Practice Beispiele, um inspiriert den Weg zur Dekarbonisierung und Ressourceneffizienz zu gehen.

Wir danken allen Kundinnen und Kunden sehr, die sich die Zeit genommen und an der Teilnehmerbefragung mitgemacht haben.

Die «Zeitenwende» hat der Energiewende einen enormen Schub gegeben. Dekarbonisierung, Energie- und Ressourceneffizienz – wir können sicher sein: Es geht voran! Energie ist zu einem der Top-Themen auf den Chefetagen geworden.

Weg zu Netto-Null und zur Kreislaufwirtschaft muss allerdings sehr gut geplant sein. Wir sind überzeugt, dass der von uns verfolgte Ansatz betriebswirtschaftlich und ökologisch die gewünschten Wirkungen erzeugt: weniger Ressourcen, nachhaltige Prozesse und Produkte, sinkende Energiekosten und einen verkleinerten Fussabdruck.


Die EnAW-Methode wurde bereits in den 1990er Jahren «geboren». Gegen die erwarteten, steigenden Energiepreise schuf die Wirtschaft damals das freiwillige Zielvereinbarungsmodell, das später als Lenkungsinstrument auch Einzug in das CO2-Gesetz fand: Analyse, Zielbildung, Massnahmen und Monitoring. Die steigende Energieeffizienz durch die Massnahmenumsetzung sollte die steigenden Energiekosten kompensieren. Heute wissen wir: Das klappt.

Jetzt liegen die nächsten Etappen vor uns. Dafür haben wir die EnAW-Methode auf unsere Angebote «Dekarbonisierung » und «Ressourceneffizienz» übertragen. Wie das in der Praxis aussieht, erfahren Sie hier im Magazin. Ausserdem bieten wir einfache Energiespartipps und eine gute Portion Hintergrundwissen von Energie- und Politikexperten.

Wir wünschen Ihnen eine gute Lektüre!

Rudolf Minsch
Präsident

Erich A. Kalbermatter
Co-Geschäftsführer

Thomas Weisskopf
Co-Geschäftsführer

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