Damit wir auch den Winter 2023/24 ohne Mangellage meistern können, unterstützt EnergieSchweiz die Unternehmen bei der Umsetzung von unwirtschaftlichen Massnahmen in diversen Bereichen, neuste Förderung betrifft die Umsetzungsbegleitung von Unternehmen mit Zielvereinbarung.
Wenn Sie Projekte zum Energiesparen in Ihrem Betrieb noch nicht umgesetzt haben, die nach den Kriterien der Zielvereinbarung unwirtschaftlich sind und noch nicht umsetzungsreif waren, informieren Sie sich jetzt bei Ihrer EnAW-Beraterin oder Ihrem EnAW-Berater über die neuen Fördermöglichkeiten. Es lohnt sich: Die Beratung für die Umsetzung wird mit 40 bis 50 Prozent von EnergieSchweiz gefördert. Der Maximalbetrag der Unterstützung beträgt pro Massnahme 8000 bis 16 000 Franken. Die Höhe des Betrages orientiert sich einerseits daran, welche Analyse gewählt wird und andererseits, wie viel das Unternehmen selbst für das Projekt geleistet hat. Bei einer Eigenleistung von über 20 Prozent des Beraterhonorars erhöht sich die Beteiligung von 40 auf 50 Prozent.
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07.11.2024